Terms and Conditions

Allgemeine Geschäftsbedingungen LOVT Fitness GmbH (Stand 01.01.2023)
1. Allgemeines
1.1. Die nachfolgenden Bestimmungen (kurz AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der LOVT Fitness GmbH (kurz LOVT) und ihren Mitgliedern, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde.
1.2. Das Mitglied bestätigt hiermit, dass es über die mit dem Fitnesstraining verbundenen Risiken informiert ist. Eine Überprüfung der Sporteignung im Rahmen einer ärztlichen Abklärung im Vorhinein wird empfohlen. Weiters bestätigt das Mitglied, dass dem Training keine medizinischen Indikationen entgegenstehen. Eine Änderung des Gesundheitszustandes ist umgehend dem Personal bzw der LOVT-Geschäftsleitung zu melden.
1.3. Das Mitglied erkennt mit Vertragsabschluss die ausgehängte Hausordung ausdrücklich an.

2. Minderjährige
2.1. Minderjährige ab Vollendung des 16. Lebensjahres können eine Mitgliedschaft nur mit schriftlicher Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten samt gleichzeitiger Erteilung eines schriftlichen Lastschriftmandats durch den Erziehungsberechtigten abschließen.
2.2. Minderjährige ab Vollendung des 14. Lebensjahres können eine Mitgliedschaft nur mit schriftlicher Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten samt gleichzeitiger Erteilung eines schriftlichen Lastschriftmandats durch den Erziehungsberechtigten abschließen. Sie sind bei der Studionutzung von einer volljährigen Begleitperson zu begleiten. Der Zutritt für Begleitpersonen ist kostenpflichtig.

3. Vertragsabschluss und Widerrufsbelehrung
3.1. Der Mitgliedschaftsvertrag kann persönlich im Studio durch Unterschrift des Mitglieds oder online über die Webseite von LOVT abgeschlossen werden.
3.2. Beim Online-Vertragsabschluss stellt das Mitglied durch Anklicken der Schaltfläche Bezahlen ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrags. Der Vertragsabschluss erfolgt durch Bestätigung per E-Mail durch LOVT (Annahme des Angebots). LOVT speichert den Vertragstext und übermittelt dem Mitglied die Vertragsdokumente in der Bestätigungsmail.
3.3. LOVT ist berechtigt, den Vertrag innerhalb von 14 Tagen ab dem Vertragsabschluss schriftlich zu widerrufen, sofern hierfür ein sachlich gerechtfertigter Grund gegeben ist. Ein sachlich gerechtfertigter Grund besteht insbesondere, wenn mit dem Mitglied bereits zuvor ein Mitgliedschaftsvertrag bestanden hat und dieser von LOVT aufgrund einer Vertragsverletzung des Mitglieds aufgelöst wurde (siehe Punkt 7.1.1.).
3.4. Beim Online-Vertragsabschluss gilt für das Mitglied das gesetzliche Widerrufsrecht, über welches es bei Vertragsabschluss gesondert belehrt wurde.
3.5. Das Mitglied erhält beim erstmaligen Studiobesuch ein Mitgliedsarmband (LOVT Chip-Armband), das ihm den Zutritt zum Studio ermöglicht.
Mitglieder, die einen Tagespass oder ein Probetraining (siehe Punkte 4.4. und 4.6.) in Anspruch nehmen, erhalten gegen den Erlag einer Kaution ein Leiharmband, welches nach Beendigung des Trainings an LOVT zurückzustellen ist.

4. Mitgliedschaften
Das Mitglied kann bei Vertragsabschluss folgende Mitgliedschaften abschließen:
4.1. LOVT Jährlich
Die LOVT Jährlich Mitgliedschaft wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.
Die Mitgliedschaft kann jährlich unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist gekündigt werden. Die schriftliche Kündigung muss dabei am letzten Tag vor Beginn der Kündigungsfrist bei LOVT einlangen.
Der Vertrag beginnt mit dem auf den Vertragsabschluss folgenden Monatsersten zu laufen. Dieser Zeitpunkt bestimmt den Kündigungstermin (zB Vertragsbeginn: 01.04.2022; spätester Kündigungszeitpunkt: Ende Februar der Folgejahre; Kündigungstermin/Vertragsende: 31.03. der Folgejahre;).
Die aliquote Abrechnung des Nutzungsbeitrags für den ersten (anteiligen) Monat erfolgt im Nachhinein (siehe Punkt 8.1.1.).
4.2. LOVT Monatlich
Die LOVT Monatlich Mitgliedschaft wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.
Die Mitgliedschaft kann jederzeit unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist zum Monatsende gekündigt werden. Die schriftliche Kündigung muss dabei am letzten Tag vor Beginn der Kündigungsfrist bei LOVT einlangen.
Der Vertrag beginnt mit dem auf den Vertragsabschluss folgenden Monatsersten zu laufen. Dieser Zeitpunkt bestimmt den Kündigungstermin (zB Vertragsbeginn: 01.05.2022; spätester Kündigungszeitpunkt: Ende des jeweiligen Monats [zB 31.07.] für ein Vertragsende Ende des Folgemonats [31.08.]).
Die aliquote Abrechnung des Nutzungsbeitrags für den ersten (anteiligen) Monat erfolgt im Nachhinein (siehe Punkt 8.1.1.).
4.3. LOVT Tag
Der LOVT Tag berechtigt das Mitglied am Tag des Erwerbs zur einmaligen Benutzung des Fitnessstudios während der Öffnungszeiten. Der Vertrag endet danach automatisch ohne, dass es einer gesonderten Kündigung durch das Mitglied bedarf.
4.4. LOVT Tag 10er-Block
Der LOVT Tag 10er-Block berechtigt das Mitglied ab dem Tag des Erwerbs zur zehnmaligen Benutzung des Fitnessstudios während der Öffnungszeiten. Der Vertrag endet danach automatisch ohne, dass es einer gesonderten Kündigung durch das Mitglied bedarf.
Nicht verbrauchte Einheiten verfallen innerhalb von einem Jahr ab dem Erwerb des 10er-Blocks.
4.5. LOVT Probetag
Es besteht die Möglichkeit der Inanspruchnahme eines kostenlosen LOVT Probetags, der zur einmaligen Benutzung des Fitnessstudios während der Öffnungszeiten berechtigt.

5. Training und Studionutzung
5.1. LOVT stellt dem Mitglied zu den jeweiligen auf der Webseite (www.lovt.com) angeführten Studioöffnungszeiten die zum Fitnesstraining dienenden Einrichtungen und Fitnessgeräte samt Saunabereich zur selbstständigen Verwendung zur Verfügung. Der Zutritt zum Studio ist ausschließlich durch das Mitgliedsarmband möglich.
5.2. Nicht vom Mitgliedschaftsvertrag umfasst sind über die Studionutzung hinausgehende Leistungen (Getränke, Speisen, Personal Training, Physiotherapie, Massagen, Coachings etc), die das Mitglied zusätzlich entgeltlich in Anspruch nehmen kann.
5.3. Das Mitglied hat sich vor jedem Training über die Funktionsweise und die Funktionstüchtigkeit des verwendeten Trainingsgeräts zu vergewissern. Bei Zweifeln über die Funktionsweise und/oder Funktionstüchtigkeit hat das Mitglied Rücksprache mit dem Personal zu halten. Das Mitglied ist selbst für die Ausführung des Trainings verantwortlich.
5.4. Das Mitglied verpflichtet sich, die Hausordnung sowie allfällige behördliche Vorschriften einzuhalten. Anweisungen des Personals im Hinblick auf die Verhaltenspflichten (siehe Punkt 6.3.) des Mitglieds während der Studionutzung ist Folge zu leisten. LOVT behält sich das Recht vor, bei groben und/oder wiederholten Verstößen ein Hausverbot auszusprechen bzw den Mitgliedschaftsvertrag aufzulösen (siehe Punkt 7.1.1.).
5.5. LOVT ist berechtigt, die Öffnungszeiten in für das Mitglied zumutbarer Weise zu ändern. Das Mitglied hat keinen Anspruch auf einen (anteiligen) Rückersatz oder eine Minderung der Nutzungsbeiträge.
5.6. LOVT stellt dem Mitglied für die Zeit der Anwesenheit im Studio verschließbare Spinde ausschließlich zum Zweck der Verwahrung von Kleidungsstücken und anderen persönlichen Gegenständen während der Studionutzung zur Verfügung. Bei Verlassen des Studios sind die Spinde vollständig zu leeren. Bei Verunreinigung oder zweckwidriger Verwendung der Spinde ist LOVT berechtigt, diese auf Kosten des Mitglieds zu öffnen, zu entleeren und/oder zu reinigen.
5.7. Kundenparkplätze dürfen vom Mitglied ausschließlich für den Zeitraum der Studionutzung sowie unter Einhaltung der Bestimmungen des Parkplatzbetreibers verwendet werden.
5.8. Bei allen abgeschlossenen Mitgliedschaften (LOVT Jährlich, LOVT Monatlich, LOVT Tag, 10er Block; siehe Punkte 4.1. bis 4.4.) ist das Mitglied nur ein Mal zum Erwerb eines LOVT Erfolgspaketes berechtigt.
5.9. Der Nutzungsbeitrag ist unabhängig von der tatsächlichen Studionutzung während der Öffnungszeiten zu bezahlen und wird nicht rückerstattet. Dies gilt vor allem, sofern das Fitnessstudio aus persönlichen in der Sphäre des Mitglieds liegenden Gründen nicht genützt wird. Davon ausgenommen sind Fälle der Pausierung (Punkt 7.2.) oder höherer Gewalt (Punkt 7.3.).

6. Pflichten des Mitglieds
6.1. Mitgliedsarmband (LOVT Chip-Armband)
6.1.1. Das Mitglied ist verpflichtet, für die sichere Verwahrung des Mitgliedsarmbands zu sorgen. Ein allfälliger Verlust bzw Diebstahl ist unverzüglich dem Personal bzw der LOVT-Geschäftsleitung zu melden. Nach entsprechender Meldung wird LOVT die Zutritts- und gegebenenfalls Zahlungsfunktion des Mitgliedsarmbands unverzüglich sperren. Bis zu diesem Zeitpunkt trifft das Mitglied das Risiko einer missbräuchlichen Verwendung.
6.1.2. Sollte das Mitglied sein Mitgliedsarmband beim Studiobesuch nicht mitführen, erhält es gegen den Erlag einer Kaution ein Leiharmband, welches nach Beendigung des Trainings an LOVT zurückzustellen ist (siehe Punkt 3.5.). In diesem Fall hat das Mitglied für die Aktivierung des Leiharmbands eine Gebühr in der Höhe von EUR 5,00 zu entrichten.
6.1.3. Für die Ausfolgung eines neuen Mitgliedsarmbands aufgrund von Verlust, Diebstahl oder vom Mitglied verschuldeter Beschädigung hat das Mitglied eine Gebühr in der Höhe von EUR 19,00 zu entrichten.
6.1.4. Sollte ein Leiharmband (siehe Punkt 3.5.) nach Beendigung des Trainings nicht oder beschädigt an LOVT zurückgestellt werden, hat das Mitglied eine Gebühr in der Höhe von EUR 19,00 zu entrichten.
6.2. Unübertragbarkeit der Mitgliedschaftsrechte
6.2.1. Die Rechte aus der Mitgliedschaft sind persönlich und nicht übertragbar.
6.2.2. Das Mitglied ist verpflichtet, das Mitgliedsarmband ausschließlich persönlich zu verwenden und keinesfalls Dritten zu überlassen. Das Mitglied wird LOVT ein aktuelles Foto von sich zur Verfügung stellen, welches von LOVT gespeichert wird, um eine Identitätskontrolle vor dem Zutritt zum Studio durchführen zu können. Sollte vom Mitglied kein Foto zur Verfügung gestellt werden, das zur Identitätskontrolle geeignet ist, hat das Mitglied vor dem Zutritt zum Studio seine Identität mittels Lichtbildausweis nachzuweisen.
6.3. Verhaltenspflichten, behördliche Maßnahmen und Studioverbote
6.3.1. Das Mitglied wird bei der Nutzung der Räumlichkeiten und Verwendung der Trainingsgeräte die gebotene Sorgfalt einhalten. Die Verschmutzung oder Beschädigung von Einrichtung und Geräten ist zu unterlassen. Ein rücksichtsvolles, respektvolles und umsichtiges Verhalten gegenüber Trainern, dem Personal, anderen Mitgliedern und sonstigen Dritten wird vorausgesetzt. Die Interessen der anderen Mitglieder sind zu wahren und jegliche Belästigungen Dritter ausnahmslos zu unterlassen.
6.3.2. Das entgeltliche oder in sonstiger Weise gewerbliche Anbieten von Trainingsdienstleistungen im Studio ist nicht gestattet, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
6.3.3. Für den Fall, dass aufgrund behördlicher Maßnahmen Beschränkungen für den Zutritt zu Fitnessstudios gelten, liegt es in der Sphäre des Mitglieds die Zutrittsvoraussetzungen zu erfüllen. Das Mitglied hat keinen Anspruch auf einen (anteiligen) Rückersatz oder eine Minderung der Nutzungsbeiträge, sofern es die notwendigen Nachweise für den Zutritt zum Studio nicht vorlegen kann.
6.3.4. Im Studio ist das Rauchen sowie der Konsum von alkoholischen Getränken untersagt. Weiters ist die Einnahme von Suchtgiften sowie von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln, die nicht dem persönlichen und ärztlich verordneten Gebrauch des Mitglieds dienen, verboten.
6.3.5. Bereits die Mitnahme von Suchtgiften und/oder sonstigen verbotenen Substanzen, welche die körperliche Leistungsfähigkeit des Mitglieds erhöhen sollen (zB Anabolika), sowie von alkoholischen Getränken in das Studio ist verboten. Gleichfalls ist es dem Mitglied strengstens untersagt, die angeführten Mittel entgeltlich oder unentgeltlich Dritten im Studio anzubieten, zu verschaffen, zu überlassen oder in sonstiger Weise zugänglich zu machen.
6.4. Änderungen von Mitgliedsdaten
6.4.1. Das Mitglied hat sämtliche Änderungen seiner bei Vertragsabschluss bekannt gegebenen Daten (insbesondere Name, Bankverbindung, Anschrift oder E-Mail Adresse) LOVT unverzüglich bekannt zu geben.
6.4.2. Gibt das Mitglied solche Änderungen nicht bekannt und gehen ihm deshalb rechtlich bedeutsame Erklärungen von LOVT nicht zu, so gelten die Erklärungen bei Zusendung an die zuletzt bekannt gegebene Anschrift/E-Mail Adresse trotzdem als zugegangen. Allfällige Kosten, die LOVT dadurch entstehen, dass das Mitglied eine Änderung dieser Daten nicht unverzüglich mitteilt, sind vom Mitglied zu tragen.

7. Kündigung, Pausierung und höhere Gewalt
7.1. Außerordentliche Kündigung
7.1.1. LOVT behält sich das Recht vor, bei groben Verstößen des Mitglieds gegen diese AGB, die Hausordnung oder bei der Nichtbefolgung der Anweisungen des Personals die Mitgliedschaft mit sofortiger Wirkung ein- seitig aufzulösen. Dies gilt insbesondere bei
Zahlungsverzug trotz Mahnung und Nachfristsetzung (siehe Punkt 8.1.4.);
Nichtbefolgung von Anweisungen des Personals oder der Geschäftsleitung (siehe Punkt 5.4.);
Zerstörung oder Beschädigung der Studioeinrichtung bzw der zur Verfügung gestellten Geräte;
groben Verstößen gegen die Verhaltenspflichten (siehe Punkt 6.3.);
Beschwerden anderer Mitglieder, Trainer oder des Personals über das Verhalten des Mitglieds, welches
die weitere Fortsetzung der Mitgliedschaft für LOVT unzumutbar machen. In diesen Fällen ist die Rückerstattung von Nutzungsbeiträgen ausgeschlossen.
7.1.2. Wenn das Mitglied seinen Hauptwohnsitz in eine andere Gemeinde/Stadt verlegt, die mehr als 30 Kilometer vom bisher vom Mitglied genutzten LOVT-Studio entfernt ist, steht dem Mitglied ein Sonderkündigungsrecht zu. Dieses Sonderkündigungsrecht ist innerhalb von vier Wochen ab Begründung des neuen Hauptwohnsit- zes gegen Vorlage eines Auszuges aus dem Zentralen Melderegisters (Meldebestätigung) betreffend das Mitglied jeweils zum Monatsende auszuüben. Die Kündigungsfrist beträgt im Fall der Kündigung wegen Um- zugs einen Monat.
7.1.3. Das Sonderkündigungsrecht kann im Zeitraum eines aufrechten Kündigungsverzichts nicht ausgeübt wer- den.
7.1.4. Das Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
7.2. Pausierung
7.2.1. Sollte das Mitglied bei auf unbestimmte Zeit abgeschlossenen Mitgliedschaften aufgrund von Krankheit oder Sportunfähigkeit länger als vier Wochen an der Studionutzung gehindert sein (die schriftliche Bestätigung vom jeweiligen Facharzt muss unter Angabe des Grundes und der voraussichtlichen Dauer der Unterbre- chung spätestens eine Woche nach Beginn der Erkrankung/Sportunfähigkeit im Original bei LOVT vorlie- gen), besteht die Möglichkeit, die Mitgliedschaft für einen Zeitraum von maximal zwei Monaten zu pausieren.
7.2.2. Darüber hinaus hat das Mitglied bei auf unbestimmte Zeit abgeschlossenen Mitgliedschaften ab dem Zeit- punkt des Vertragsabschlusses ein Mal jährlich die Möglichkeit, die Mitgliedschaft für einen Zeitraum von einem Monat ohne Angabe von Gründen zu pausieren. Das Mitglied hat die Pausierung mindestens 14 Tage vorher schriftlich gegenüber LOVT bekanntzugeben.
7.2.3. Für die Dauer der Pausierung ist das Mitglied von der Zahlung der im Pausierungszeitraum fälligen monat- lichen Nutzungsbeiträge befreit und hat gleichzeitig keinen Anspruch auf die Studionutzung. In diesem Fall wird der Pausierungszeitraum bei der Bestimmung des Kündigungstermins berücksichtigt. Der vereinbarte Kündigungstermin wird um die Zeit der Pausierung nach hinten verschoben (zB Kündigungstermin/Vertragsende: 31.03.; bei Pausierung für einen Monat neuer Kündigungstermin/Vertragsende: 30.04.). Die Nutzungsbeiträge sind bis zum späteren Vertragsende entsprechend zu entrichten.
7.2.4. Die Pausierungsmöglichkeit besteht nicht, wenn LOVT zu einer außerordentlichen Kündigung des Vertrags berechtigt ist oder der Vertrag bereits von einer der Vertragsparteien gekündigt wurde.
7.3. Höhere Gewalt
Für den Fall, dass LOVT aufgrund von unabwendbaren bzw unvorhergesehen Ereignissen (zB Naturkatastrophen, behördliche Anordnungen etc) an der Leistungserbringung gehindert ist, wird die Migliedschaft ruhend gestellt und ist die Zahlung der Nutzungsbeiträge bis zum Wegfall des Ereignisses einzustellen. Die Mitgliedschaft wird automatisch um jene Zeit, in denen LOVT an der Leistungserbringung unverschuldet gehindert war, verlängert. Die Nutzungsbeiträge sind im verlängerten Vertragszeitraum entsprechend aliquot zu entrichten.

8. Zahlungsbedingungen
8.1.1. Die Nutzungsbeiträge sind für jeden Monat jeweils am Monatsersten im Voraus zu bezahlen.
Der aliquote Nutzungsbeitrag für den anteiligen Monat ab Vertragsabschluss ist sofort fällig, wird jedoch am folgenden Monatsersten zusammen mit dem vollen Nutzungsbeitrag für den laufenden Monat abgerechnet.
8.1.2.Das Mitglied ist verpflichtet, am SEPA-Lastschriftverfahren teilzunehmen, um die vereinbarten Nutzungsbeiträge und Gebühren zu begleichen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Das Mitglied wird LOVT hierfür ein schriftliches Lastschriftmandat erteilen. Das Mitglied ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass sein Bankkonto die jeweils erforderliche Deckung für die Belastung mit fälligen Nutzungsbeiträgen aufweist. Ist die Abbuchung aus Gründen, die das Mitglied zu vertreten hat, nicht möglich, ist LOVT berechtigt, dem Mitglied Mahnspesen in Höhe von EUR 10,00 pauschal zuzüglich der angefallenen Rücklastschriftgebühren in Rechnung zu stellen.
8.1.3. Bei einem Zahlungsverzug behält sich LOVT das Recht vor, dem Mitglied Verzugskosten in Rechnung zu stellen, wenn diese Kosten vom Mitglied schuldhaft verursacht wurden. Hierunter fallen neben
Verzugszinsen in der Höhe von 5 % pa auch die Kosten der zweckentsprechenden Rechtsverfolgung, die im angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung stehen. Das sind insbesondere Mahn- und Inkassospesen, Gerichtsgebühren, Bankspesen und Rechtsanwaltskosten.
8.1.4. Sollte das Mitglied schuldhaft trotz Mahnung unter Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen mit der Zahlung eines Nutzungsbeitrags in Verzug geraten, ist LOVT berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen (siehe Punkt 7.1.1.).
8.1.5. LOVT ist berechtigt, einen bargeldlosen Zahlungsverkehr einzuführen. In diesem Fall können alle Produkte und Leistungen, die LOVT über den im Mitgliedschaftsvertrag festgelegten Umfang hinaus anbietet und die im Leistungsumfang nicht enthalten sind, vom Mitglied ausschließlich bargeldlos über die Zahlungsfunktion des Mitgliedsarmbands in Anspruch genommen werden.
8.1.6. LOVT kann den Höchstbetrag des Guthabens und der einzelnen Aufladungen festlegen, außerdem die Zahlungsmöglichkeiten zur Aufladung von Guthaben (zB Überweisung). Aufgeladenes Guthaben ist bis zum Ablauf des Mitgliedschaftsvertrags zu verbrauchen. Allfällig vorhandenes Restguthaben wird von LOVT nicht rückerstattet.

9. Wertsicherung
9.1. Der vereinbarte Nutzungsbeitrag ist wertgesichert. Als Berechnungsmaß der Wertsicherung dient der von der Bundesanstalt Statistik Austria verlautbarte österreichische Verbraucherpreisindex 2020 (VPI 2020) oder ein an seine Stelle tretender Index. Als Ausgangsbasis gilt dabei die für den Monat des Vertragsabschlusses verlautbarte Indexzahl.
9.2. Der Nutzungsbeitrag erhöht oder vermindert sich in jenem Ausmaß, indem sich der VPI 2020 verändert (Indexanpassung), wobei Schwankungen der Indexzahl nach oben oder unten bis einschließlich 2 % unberücksichtigt bleiben. Wird jedoch das Ausmaß von 2 % über- bzw unterschritten, wird die gesamte Veränderung der Indexzahl bei der Anpassung des Nutzungsbeitrags wirksam. Die neue Indexzahl bildet jeweils die neue Ausgangsbasis für die Errechnung der weiteren Indexanpassungen.
9.3. LOVT informiert das Mitglied über allfällige Indexanpassungen des Nutzungsbeitrags zumindest einen Monat vor deren Inkrafttreten. Das Mitglied hat den angepassten Nutzungsbeitrag ab dem auf die Information folgenden Monat zu bezahlen.
9.4. Die Nichtausübung dieses Rechts stellt keinen Verzicht auf spätere Indexanpassungen dar.

10. Haftungsbeschränkung
10.1. Das Mitglied nimmt mit seiner Unterschrift zur Kenntnis, dass das Training und die Studionutzung durch Inanspruchnahme der Trainingsgeräte und Räumlichkeiten auf eigene Gefahr erfolgt.
10.2. Für von Mitgliedern mitgebrachte Kleidung und sonstige Gegenstände, insbesondere Wertgegenstände, übernimmt LOVT keine Haftung.
10.3. Die Haftung von LOVT ist abgesehen von Personenschäden auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen bzw grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder auf einem die wesentlichen Vertragspflichten schuldhaft verletzenden Verhalten von LOVT beruhen.
10.4. LOVT übernimmt keine Haftung für allfällige Schäden, die von LOVT-Kooperationspartnern (Personal Trainer, Physiotherapeuten, Masseure, Coaches etc) verursacht werden.

11. Datenschutz und Videoüberwachung
11.1. Das Mitglied nimmt zur Kenntnis, dass alle das Mitglied betreffende Daten (insbesondere Name, Geburtsdatum, Bankverbindung, Anschrift und E-Mail Adresse) EDV-unterstützt verarbeitet werden. Nachrichten oder Beschwerden können jederzeit an datenschutz@lovt.com übermittelt werden.
11.2. LOVT weist darauf hin, dass folgende Bereiche des Fitnessstudios mit Videokameras überwacht werden: Eingangsbereich samt Rezeption, Trainingsflächen (Functional Area und Streckkraftbereich), Flur zum Eingang der Umkleideräume, Flur zur Fluchttüre. Der Umstand der Beobachtung und die betroffenen Studiobereiche werden durch Hinweisschilder erkenntlich gemacht.
11.3. Die Videoaufnahmen werden einzelfallbezogen gespeichert, soweit und solange dies im Einzelfall zur Sicherheit der Mitglieder und zur Aufklärung von strafbaren Handlungen sowie zur Rechtsdurchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen erforderlich ist.

12. Schlussbestimmungen
12.1. SalvatorischeKlausel
Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser AGB gänzlich oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.
Diese Bestimmungen gelten als durch gültige und durchsetzbare Regelungen ersetzt, die den beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck am ehesten erreichen.
12.2. Aufrechnungsverbot
Das Mitglied ist nicht berechtigt, mit allfälligen eigenen Forderungen gegen Forderungen von LOVT aufzurechnen. Dies gilt nicht, wenn die Forderung des Mitglieds gerichtlich festgestellt, von LOVT anerkannt wurde oder in einem rechtlichen Zusammenhang mit Forderungen von LOVT steht. Eine Aufrechnung ist jedenfalls möglich, wenn LOVT zahlungsunfähig ist.
12.3. ÄnderungenderAGB
LOVT ist berechtigt, diese AGB mit Ausnahme des geschuldeten Leistungsumfangs (insbesondere Zahlung des Nutzungsbeitrags durch das Mitglied einerseits sowie Ermöglichung der Studionutzung durch LOVT andererseits) mit Wirkung für die Zukunft auf nachstehende Weise zu ändern. Die Änderungen werden wirksam, wenn LOVT auf die Änderungen zumindest einen Monat vor deren Inkrafttreten hinweist, das Mitglied die Änderungen zur Kenntnis nehmen kann und es diesen nicht innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht.
12.4. Schriftlichkeitsgebot,anwendbaresRechtundGerichtsstand
Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen für ihre Rechtsverbindlichkeit der Schriftform. Das
gilt auch für das Abgehen vom Schriftformerfordernis selbst.
Auf den Vertrag ist österreichisches Recht unter Ausschluss von Verweisungsnormen anwendbar.
Gerichtsstand ist Wien. Dies gilt nur insoweit, als nicht zugunsten des Mitglieds zwingende Verbrauchergerichtsstände bestehen.


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Datenschutzerklärung für Mitgliedschaftsverträge

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Datenschutzerklärung für Mitgliedschaftsverträge (Stand 01.01.2023)
1. Allgemeines
Der Schutz und die Sicherheit Ihrer persönlichen Daten sind uns ein wichtiges Anliegen. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten (im folgenden Daten) vertraulich und entsprechend den gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie dieser Datenschutzerklärung.
In dieser Datenschutzerklärung informieren wir Sie über die wichtigsten Aspekte der Datenverarbeitung im Rahmen von Probetrainings und Mitgliedschaftsverträgen.
Wir weisen darauf hin, dass für die Nutzung unseres Onlineangebots unter der Webseite www.lovt.com eine gesonderter Datenschutzerklärung besteht.
2. Verantwortlicher
Der Verantwortliche für die Verarbeitung Ihrer Daten im Sinne der DSGVO und der weiteren gesetzlichen Bestimmungen ist die
LOVT Fitness GmbH
Doningasse 12/1/5, 1220 Wien
FN: 481058p
UID: AT U72949009
Kammer: WK Wien
Gericht: Handelsgericht Wien
Telefon +43 1 3610500
office@lovt.com
www.lovt.com
Geschäftsführer (Vertreter): Christoph Pomper
3. Rechtsgrundlagen
Wir verarbeiten Ihre Daten ausschließlich auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen nach der Datenschutz-Grundverordnung (im folgenden DSGVO), dem Datenschutzgesetz, dem Telekommunikationsgesetz sowie den sonstigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen.

Wenn die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von Daten in dieser Datenschutzerklärung nicht ausdrücklich genannt wird, beruht die Verarbeitung Ihrer Daten auf folgenden Rechtsgrundlagen:
wenn wir Ihre Einwilligung für einen bestimmten Verarbeitungszweck eingeholt haben, dient Art 6 Abs 1 lit a DSGVO als Rechtsgrundlage;
wenn die Verarbeitung von Daten für die Erfüllung eines Vertrages (zB bei Abschluss eines Mitgliedschaftsvertrags) erforderlich ist, dient Art 6 Abs 1 lit b DSGVO als Rechtsgrundlage. Von dieser Rechtsgrundlage ist auch die Verarbeitung von Daten zur Durchführung von vorvertraglichen Maßnahmen (zB Anfragen zu unserem Angebot) erfasst;
wenn die Verarbeitung der Daten zur Erfüllung einer uns obliegenden rechtlichen Verpflichtung (zB Erfüllung abgabenrechtlicher Pflichten) erforderlich ist, dient Art 6 Abs 1 lit c DSGVO als Rechtsgrundlage;
wenn die Verarbeitung erforderlich ist, um lebenswichtige Interessen von Ihnen oder einer anderen natürlichen Person zu schützen, dient Art 6 Abs 1 lit d DSGVO als Rechtsgrundlage;
ist die Verarbeitung zur Wahrung der berechtigten Interessen unseres Unternehmens oder eines Dritten erforderlich und überwiegen Ihre Interessen, Grundrechte und Grundfreiheiten unser Interesse an der Verarbeitung nicht, dient Art 6 Abs 1 lit f DSGVO als Rechtsgrundlage.
4. Dauer der Speicherung
Wir halten uns an die Grundsätze der Datenvermeidung und Datensparsamkeit. Sofern in dieser Datenschutzerklärung nichts anderes angegeben ist, gilt hinsichtlich der Speicherdauer Ihrer Daten Folgendes:
Wir speichern Ihre Daten nur so lange, wie dies zur Erreichung der hier genannten Zwecke erforderlich ist oder wie es die vom Gesetzgeber vorgesehenen vielfältigen Speicherfristen vorsehen. Nach Wegfall des jeweiligen Zweckes bzw Ablauf dieser Fristen werden die entsprechenden Daten routinemäßig und entsprechend den gesetzlichen Vorschriften gesperrt oder gelöscht. Ihre Daten werden ebenso gelöscht, wenn Sie uns zur Löschung auffordern, soweit nicht aufgrund gesetzlicher Aufbewahrungsfristen eine Aufbewahrungspflicht oder die Notwendigkeit der Speicherung zur Erfüllung eines Vertrages besteht.
5. Verarbeitung von Daten
Wir verarbeiten Daten grundsätzlich nur, aufgrund Ihrer ausdrücklichen Zustimmung. Eine Ausnahme hiervon besteht, wenn die Verarbeitung zur Anbahnung und/oder Erfüllung von Verträgen erforderlich ist sowie wenn die Verarbeitung Ihrer Daten aufgrund von gesetzlichen Bestimmungen erlaubt ist.
Soweit dies zur Erfüllung eines Vertrages oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich ist, verarbeiten wir Ihre in diesem Zusammenhang erhobenen Daten.
5.1. Probetrainings

Bei der Vereinbarung eines Probetrainings erheben und verarbeiten wir folgende Daten: Name, Geburtsdatum, Geschlecht, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer und Wunschtermin. Wir verarbeiten diese Daten, um mit Interessenten in Kontakt zu treten, einen Termin zu vereinbaren, das Probetraining vorzubereiten sowie der Durchführung sonstiger vorvertraglicher Maßnahmen. Ohne Bereitstellung dieser Daten kann kein Probetraining durchgeführt werden.
Die Daten werden nach Ablauf von zwölf Monaten nach Durchführung des Probetrainings gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen entgegenstehen. Soweit Sie uns nicht eine Einwilligung nach Art 6 Abs 1 lit a DSGVO erteilt haben, erfolgt die Verarbeitung der Daten aufgrund von Art 6 Abs 1 lit b DSGVO.
5.2. Abschluss und Durchführung eines Mitgliedschaftsvertrags
Beim Abschluss und der Durchführung eine Mitgliedschaftsvertrags erheben und verarbeiten wir folgende Daten: Name, Geburtsdatum, Geschlecht, ein Lichtbild, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Mitgliedsnummer, Passwort, IBAN, BIC, Kontoinhaber, Einwilligung SEPA Lastschriftverfahren, Vertragsbeginn und Vertragsdauer. Wir verarbeiten diese Daten zur Erfüllung des Vertragsverhältnisses sowie im Zuge der uns treffenden abgabenrechtlichen Pflichten. Ohne Bereitstellung dieser Daten kann kein Vertrag abgeschlossen werden. Die Daten werden für die Dauer des Vertrages verarbeitet und gespeichert. Nach Erfüllung des Vertrages und Beendigung der Geschäftsbeziehung werden die Daten nach Ablauf von zwölf Monaten gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen entgegenstehen. Soweit Sie uns nicht eine Einwilligung nach Art 6 Abs 1 lit a DSGVO erteilt haben, erfolgt die Verarbeitung der Daten aufgrund von Art 6 Abs 1 lit b DSGVO. Die Verarbeitung zur Erfüllung von abgabenrechtlichen Vorschriften erfolgt aufgrund Art 6 Abs 1 lit c DSGVO.
Bei der Buchung und Durchführung von Kursen verarbeiten wir folgende Daten: Name, Geburtsdatum, Geschlecht, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Mitgliedsnummer und Buchungsdaten. Wir verarbeiten diese Daten, um die Teilnahme durch unsere Mitglieder und die Durchführung der Kurse administrieren zu können. Ohne Bereitstellung dieser Daten kann keine Kursbuchung durchgeführt werden. Die Daten werden für die Dauer des Vertrages verarbeitet und gespeichert. Nach Erfüllung des Vertrages und Beendigung der Geschäftsbeziehung werden die Daten nach Ablauf von zwölf Monaten gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen entgegenstehen. Soweit Sie uns nicht eine Einwilligung nach Art 6 Abs 1 lit a DSGVO erteilt haben, erfolgt die Verarbeitung der Daten aufgrund von Art 6 Abs 1 lit b DSGVO.
5.3. Studionutzung und Videoüberwachung
Im Rahmen der Studionutzung erheben und verarbeiten wir folgende Daten: Datum und Uhrzeit des Zutritts zum Fitnessstudio, Lichtbild, Mitgliedsnummer.
Wir verarbeiten diese Daten zur Erfüllung des Vertragsverhältnisses, zur Durchführung der Zugangskontrolle und Wahrung des Hausrechts, zur Verteidigung gegen Rechtsansprüche sowie zur Wahrung der Interessen unserer Mitglieder. Die Datenverarbeitung erfolgt daher aufgrund von Art 6 Abs 1 lit b DSGVO sowie aufgrund von Art 6 Abs 1 lit f DSGVO.
Darüber hinaus wird zum Schutz von Personen (Mitgliedern, Kooperationspartnern und Personal) und Sachen eine Videoüberwachung durchgeführt. Diese umfasst folgende Bereiche des Fitnessstudios: Eingangsbereich samt Rezeption, Trainingsflächen

(Functional Area und Streckkraftbereich), Flur zum Eingang der Umkleideräume, Flur zur Fluchttüre. Die betroffenen Bereiche sind durch Hinweisschilder gekennzeichnet. Die Daten werden verschlüsselt auf einem lokalen Datenträger gespeichert und sind nach dem Stand der Technik gegen unberechtigte Zugriffe geschützt. Ein Zugriff auf die gespeicherten Bilddaten wird protokolliert und erfolgt ausschließlich zur Verfolgung von strafrechtlich relevanten Handlungen bzw zur Geltendmachung/Abwehr von behaupteten Schadenersatzansprüchen. Die gespeicherten Bilddaten werden nach dem Ablauf von 72 Stunden automatisch gelöscht. Eine darüberhinausgehende Speicherung oder Weitergabe erfolgt lediglich bei berechtigten Zwecken im Zusammenhang mit der Rechtsdurchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen sowie an Gerichte und Behörden und wird gesondert protokolliert. Die Datenverarbeitung im Rahmen der Videoüberwachung erfolgt aufgrund von Art 6 Abs 1 lit f DSGVO, weil ein berechtigtes Interesse am Personen- und Objektschutz besteht.
5.4. Personalisierte Dienstleistungen
Bei der Buchung und Durchführung von personalisierten Leistungen (insbesondere Personal Training, Mentaltraining, Physiotherapie, Ernährungsberatung, Diagnostik etc) werden über die im Zuge des Abschlusses eines Mitgliedschaftsvertrages bereits erhobenen Daten weitergehende Daten, insbesondere sensible Daten nach Art 9 Abs 1 DSGVO wie Gesundheitsdaten, erhoben und verarbeitet. Diese Daten werden zur personalisierten Durchführung der jeweiligen Leistungen benötigt. Ohne Bereitstellung dieser Daten kann keine Leistung erbracht werden. Nach Erfüllung des Vertrages und Beendigung der Geschäftsbeziehung werden die Daten nach Ablauf von zwölf Monaten gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen entgegenstehen. Soweit Sie uns nicht eine Einwilligung nach Art 6 Abs 1 lit a DSGVO erteilt haben, erfolgt die Verarbeitung der Daten aufgrund von Art 6 Abs 1 lit b DSGVO. Die Verarbeitung von sensiblen Daten erfolgt aufgrund Ihrer ausdrücklichen Einwilligung nach Art 9 Abs 2 lit a DSGVO oder zum Zweck der medizinischen Diagnostik bzw Behandlung aufgrund von Art 9 Abs 2 lit h DSGVO.
6. Newsletter
Wenn Sie unseren Newsletter abonnieren, willigen Sie bis auf Widerruf ein, dass Sie einen personalisierten Newsletter von LOVT erhalten und erlauben, uns dadurch auch die Zusendung von Werbung zu unseren Angeboten, Leistungen und Produkten. Um einen auf Ihre Bedürfnisse optimal zugeschnittenen Newsletter zu erhalten, erfolgt eine Auswertung, ob und wann der Newsletter geöffnet wird und welche Links Sie anklicken. Diese Auswertung dient dazu, die Lesegewohnheiten unserer Abonnenten zu erfassen und unsere Inhalte individuell anzupassen.
Zur Anmeldung des Newsletters werden folgende Daten erhoben: Name, E-Mail-Adresse. Diese Daten nutzen wir ausschließlich für unseren Newsletter und geben diese nicht weiter.
Zur Auswertung des Erfolgs unseres Newsletters erheben wir Information zu Ihrem Browser und Ihrem Betriebssystem, Ihre IP-Adresse und den Zeitpunkt des Abrufs des Newsletters.
Sie können die Anmeldung zum Newsletter jederzeit kostenlos widerrufen. Sie finden dazu in jedem Newsletter am Ende einen Link. Weiters können Sie Ihre Einwilligung etwa auch durch eine Nachricht per Post an LOVT Fitness GmbH, Doningasse 12/1/5, 1220 Wien oder per E-Mail an datenschutz@lovt.com widerrufen.

Die Datenverarbeitung für den Versand des Newsletters erfolgt aufgrund Ihrer Einwilligung nach Art 6 Abs 1 lit a DSGVO. Die Datenverarbeitung für die Erfolgsmessung erfolgt darüber hinaus auch aufgrund von Art 6 Abs 1 lit f DSGVO, da ein berechtigtes Interesse an der Analyse des Nutzerverhaltes zur Optimierung unseres Newsletters und unseres Angebots besteht.
Wir speichern die für den Versand Ihres personalisierten Newsletters erhobenen Daten bis zum Widerruf Ihrer Einwilligung zur Zusendung des Newsletters. Sollten Sie sich vom Newsletter abmelden, löschen wir sämtliche Daten. Wir behalten uns jedoch vor, zum Zweck der möglichen Abwehr von Ansprüchen, ausgetragene E-Mail-Adressen zum Nachweis einer früher gegebenen Einwilligung aufgrund unseres berechtigten Interesses nach Art 6 Abs 1 lit f DSGVO auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen bzw Aufbewahrungspflichten zu speichern.
7. Lichtbildaufnahmen zu Werbezwecken auf Social Media-Plattformen und Video-Plattformen
Wir betreiben eigene Profile in verschiedenen sozialen Netzwerken und Video-Plattformen, um mit unseren Mitgliedern, Interessenten und Nutzern zu kommunizieren sowie über unser Angebot zu informieren.
Wenn Sie uns hierzu Ihre Einwilligung erteilt haben, erlauben Sie LOVT im Rahmen von Trainingseinheiten bzw in den Räumlichkeiten von LOVT die Anfertigung von Fotos und Videos von Ihnen und erlauben LOVT unentgeltlich diese auf Social Media-Plattformen (Facebook, Instagram etc) und Video-Plattformen (YouTube, Vimeo etc) zu Werbezwecken zu veröffentlichen. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit, etwa durch eine Nachricht per Post an LOVT Fitness GmbH, Doningasse12/1/5, 1220 Wien oder per E-Mail an datenschutz@lovt.com, widerrufen. Diese Einwilligung ist nicht erforderlich, um unsere Angebote und Leistungen in Anspruch zu nehmen.
Die von uns verwendeten Social Media-Plattformen und Video-Plattformen haben ihren Sitz sowie Server in der Regel außerhalb der Europäischen Union. Es kann deshalb nicht ausgeschlossen werden, dass eine Übermittlung Ihrer Lichtbilder in Drittländer erfolgt. Die von uns genutzten Social Media-Plattformen und Video-Plattformen verwenden die von der EU-Kommission genehmigten Standardvertragsklauseln, dadurch wird die Einhaltung des europäische Datenschutzrechts umgesetzt. Wir speichern die Lichtbildaufnahmen bis zum Widerruf Ihrer Einwilligung, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen entgegenstehen.
Die Datenverarbeitung Ihrer Lichtbildaufnahmen erfolgt aufgrund Ihrer Einwilligung nach Art 6 Abs 1 lit a DSGVO.
8. Datensicherheit
Unser erklärtes Ziel ist es, alle erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen zu treffen, um die Sicherheit der Datenverarbeitung zu gewährleisten und Ihre Daten so zu verarbeiten, dass sie vor Zugriffen durch unbefugte Dritte geschützt sind.
Durch die Verwendung modernster Sicherheitssoftware, Kodierungs- und Verschlüsselungsverfahren entspricht unsere IT-Infrastruktur den üblichen Sicherheitsstandards.

Zusätzlich fördern wir die Sicherheit Ihrer Daten durch den Einsatz risikominimierender Maßnahmen und präventiver Schutzvorkehrungen.
9. Weitergabe von Daten an Dienstleistungsunternehmen und sonstige Dritte
Wir weisen darauf hin, dass wir bei der Kunden- und Fitnessstudioverwaltung vom Onlinesoftwarehersteller Virtuagym unterstützt werden. Für diesen Zweck geben wir Ihre personenbezogenen Daten (siehe bereits Punkt 5.) an Virtuagym weiter. Weitere Informationen hierzu finden Sie in der Datenschutzerklärung von Virtuagym unter: https://support.virtuagym.com/s/privacy-statement?language=de.
Zur Erfüllung der Vertragsverhältnisse und der Zurverfügungstellung unserer Angebote setzen wir auch Auftragsverarbeiter und sonstige Dienstleister ein (zB Unternehmen aus den Kategorien Zahlungsabwicklung, IT-Dienstleistung, Buchhaltungsdienstleistung, Inkassounternehmen etc). Wir geben diesen Dienstleistern nur die für die Auftragserfüllung notwendigen Daten weiter. Eine weitergehende Übermittlung Ihrer Daten erfolgt nicht bzw nur dann, wenn Sie der Übermittlung ausdrücklich zugestimmt haben. Insbesondere werden Ihre Daten weder an Dritte verkauft noch anderweitig vermarktet.
Die Rechtsgrundlagen für die Weitergabe von Daten an Dienstleistungsunternehmen sind Art 6 Abs 1 lit b und f DSGVO.
Wenn wir aufgrund von gesetzlicher, behördlicher oder gerichtlicher Anordnung verpflichtet sind oder die Weitergabe für die Wahrung und Durchsetzung unserer Rechte bzw. Ansprüche erforderlich ist, geben wir Ihre Daten auch an Dritte oder staatliche Stellen weiter. Als Rechtsgrundlagen dienen in diesem Fall Art 6 Abs 1 lit c und f DSGVO.
10. Ihre Rechte
Sie haben das Recht, jederzeit Auskunft über Ihre bei uns gespeicherten Daten zu erhalten. Weiters haben Sie das Recht auf
Berichtigung Ihrer Daten,
Löschung Ihrer Daten,
Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten,
Datenübertragbarkeit und
Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer Daten.
Im Falle eines Widerrufs wird die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung bis zum Zeitpunkt des Widerrufs nicht berührt.
Zur Geltendmachung dieser Rechte wenden Sie sich bitte an unseren Datenschutzmanager unter datenschutz@lovt.com oder per Post an LOVT Fitness GmbH, Doningasse 12/1/5, 1220 Wien.
Wenn Sie glauben, dass die Verarbeitung Ihrer Daten durch uns gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Rechte sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich jederzeit direkt an uns wenden oder sich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde beschweren. In Österreich ist dies die Datenschutzbehörde, deren Webseite Sie unter https://www.dsb.gv.at/ finden.
11. Änderung unserer Datenschutzerklärung

Wir behalten uns vor, diese Datenschutzerklärung gelegentlich anzupassen, damit sie stets den aktuellen rechtlichen Anforderungen entspricht oder um Änderungen unseres Angebots in der Datenschutzerklärung umzusetzen. Es gilt stets die aktuelle Fassung der Datenschutzerklärung.
12. Fragen zum Datenschutz
Wenn Sie Fragen zum Datenschutz haben, schreiben Sie uns gerne eine E-Mail an:
datenschutz@lovt.com


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